Die Bezirksvertretungen in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.

Wundes, Doris
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1989

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 90/2751

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

In 23 nordrhein-westfälischen Großstädten existieren insgesamt 155 Bezirke mit 2703 gewählten Bezirksvertretern. Die Autorin erörtert diesbezügliche Probleme und macht Verbesserungsvorschläge. So soll das Wahlverfahren zu den Bezirksvertretungen dem der Ratswahl angepaßt werden. Die Höchstzahl von Bezirksvertretern soll ihrer Ansicht nach auf 27 angehoben werden. Auch sollen Städte mit weniger als 600.000 Einwohnern keine die Zahl von 60.000 Einwohnern überschreitenden Bezirke bilden dürfen. Den Bezirksvertretungen sollte das Recht eingeräumt werden, in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, Vertreter zur Mitberatung in den Rat zu entsenden. Diese und andere Vorschläge zur Änderung der Gemeindeordnung sollen das Konfliktpotential der Bezirksverfassung entschärfen. jüp/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Köln: (1989), XXXIV, 194 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1989)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen