Die Fraktion im Bayerischen Gemeinderecht.

Verlag P.C.O.
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Verlag P.C.O.

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DE

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Bayreuth

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ZLB: 97/3570
DST: Fb 200-45-/13

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S

Zusammenfassung

Der Gemeinderat verkörpert auf Gemeindeebene das System der repräsentativen Demokratie wie der Bundestag auf Bundesebene. Das freie Mandat stellt die Grundlage der Bildung der Fraktionen als Teil des Organs Gemeinderat dar. Parteipolitische Homogenität ist daher nicht Voraussetzung der Bildung einer Fraktion; ein Anspruch auf Aufnahme in eine Fraktion besteht nicht. Den Fraktionen sind in den Geschäftsordnungen der Gemeinderäte in unterschiedlichem Umfang Befugnisse eingeräumt, deren wichtigste die Besetzung der Ausschußsitze ist. Tritt ein Gemeinderatsmitglied aus einer Fraktion aus oder wird es ausgeschlossen, verliert es seine Ausschußsitze. Eine besonders heikle Frage ist die Finanzierung der Fraktionen durch gemeindliche Zuwendungen, da sich diese ohne besonders strenge verfassungs- und haushaltsrechtliche Anforderungen schnell als verschleierte Parteienfinanzierung darstellen können. Die Arbeit behandelt auch ausführlich die innerfraktionellen Problemkreise wie Geschäftsordnung, Rechtsfähigkeit, Personaleinstellung und Abwicklung einer untergegangenen Fraktion. Im Kommunalverfassungsstreit kann die Fraktion beteiligt sein. Ortsrechtliche und rechtstatsächliche Grundlagen der Fraktion in zahlreichen Kommunen werden im Anhang dargestellt. lil/difu

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XIX, 310 S.

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Schriften zur Rechtswissenschaft; 28