Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden befreit nicht von Ausschreibungspflicht.

Winkler & Stenzel
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Datum

2004

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Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

Sprache

ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Das OLG Düsseldorf fasste am 5.5.2004 folgenden Beschluss: Beabsichtigt eine Kommune, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem nordrhein-westfälischen Landesabfallgesetz ihr obliegende Sammlung und Beförderung von Altpapier im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entgeltlich von einer Nachbarkommune durchführen zu lassen, so ist diese Dienstleistung in einem Vergabeverfaren gemäß § 97 Abs. 1 GWB zu beschaffen. Diese Beschaffungsmaßnahme ist dem sachlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB nicht dadurch entzogen, dass die beteiligten Kommunen die Durchführung der Aufgabe gemäß § 23 Abs. 1,2. Alt., Abs. 2 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regeln. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 7/8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 307

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen