Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden befreit nicht von Ausschreibungspflicht.
Winkler & Stenzel
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Datum
2004
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Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das OLG Düsseldorf fasste am 5.5.2004 folgenden Beschluss: Beabsichtigt eine Kommune, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem nordrhein-westfälischen Landesabfallgesetz ihr obliegende Sammlung und Beförderung von Altpapier im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entgeltlich von einer Nachbarkommune durchführen zu lassen, so ist diese Dienstleistung in einem Vergabeverfaren gemäß § 97 Abs. 1 GWB zu beschaffen. Diese Beschaffungsmaßnahme ist dem sachlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB nicht dadurch entzogen, dass die beteiligten Kommunen die Durchführung der Aufgabe gemäß § 23 Abs. 1,2. Alt., Abs. 2 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regeln. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 7/8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 307