Nicht angemeldete Beihilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag führen zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe geschlossenen privatrechtlichen Vertrags.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum
2004
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Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2004 ist Art. 93 Abs. 3 Satz 3 EWG-Vertrag ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Verträge, die der Gewährung einer Beihilfe dienen sind daher ohne vorherige Genehmigung der Maßnahme durch die Europäische Kommission auf Grund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Ein zurückzuzahlender Beihilfebetrag ist vom Zeitpunkt der Auszahlung an gemäß den marktüblichen Zinssätzen nach nationalem Recht zu verzinsen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 13
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 436-438