Statistiken für Nicht angemeldete Beihilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag führen zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe geschlossenen privatrechtlichen Vertrags.

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Nicht angemeldete Beihilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag führen zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe geschlossenen privatrechtlichen Vertrags. 0

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