Anspruch auf Löschung der rangschlechteren Vormerkung analog § 888 I BGB.
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1977
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Verf. erörtert folgenden Fall A schließt mit B einen notariellen Grundstückskaufvertrag und bewilligt für B eine Auflassungsvormerkung. Später verkauft A dasselbe Grundstück an C und läßt zu dessen Gunsten ebenfalls eine Auflassungsvormerkung eintragen. Danach läßt A das Grundstück an B auf, der als Eigentümer eingetragen wird. Fraglich ist, ob B von C Löschung der Vormerkung verlangen kann. Verf. sieht die Lösung der Frage in der analogen Anwendung des PAR. 888 BGB, d. h. die Vormerkung wäre einem ,,Recht'' bzw. einem ,,Recht an einem solchen Rechte'' gleichzustellen.
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Neue juristische Wochenschrift, München 30 (1977), 1/2, S. 26-27