Die vorweggenommene Normenkontrolle im Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Bayern.

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SEBI: 75/1178

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Abstract

Die vorweggenommene Normenkontrolle - d.h. die Überprüfung eines Rechtssatzes vor seinem Inkrafttreten auf die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht - bezweckt den Schutz der Allgemeinheit und der Rechtsposition des Einzelnen vor dem Erlaß verfassungswidriger Normen. Gegenstand der Studie ist es, die vorweggenommene Normenkontrolle sowohl im Zusammenhang mit dem vorläufigen als auch dem vorbeugenden Rechtsschutz in ihren einzelnen Erscheinungsformen aufzuzeigen. Im Verfassungsrecht besteht die Möglichkeit der vorweggenommenen Normenkontrolle nach dem Grundgesetz und den Länderverfassungen, wobei für die Rechtslage in Bayern Besonderheiten gelten. Vorweggenommene Normenkontrolle ist auch im Verwaltungsrecht hinsichtlich der Überprüfung untergesetzesrechtlicher Akte möglich.

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Normenkontrolle, Gesetz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Politik

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Würzburg, (1973) XXX, 178 S., Lit.; Zus.

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Normenkontrolle, Gesetz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Politik

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