Die vorweggenommene Normenkontrolle im Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Bayern.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 75/1178
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die vorweggenommene Normenkontrolle - d.h. die Überprüfung eines Rechtssatzes vor seinem Inkrafttreten auf die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht - bezweckt den Schutz der Allgemeinheit und der Rechtsposition des Einzelnen vor dem Erlaß verfassungswidriger Normen. Gegenstand der Studie ist es, die vorweggenommene Normenkontrolle sowohl im Zusammenhang mit dem vorläufigen als auch dem vorbeugenden Rechtsschutz in ihren einzelnen Erscheinungsformen aufzuzeigen. Im Verfassungsrecht besteht die Möglichkeit der vorweggenommenen Normenkontrolle nach dem Grundgesetz und den Länderverfassungen, wobei für die Rechtslage in Bayern Besonderheiten gelten. Vorweggenommene Normenkontrolle ist auch im Verwaltungsrecht hinsichtlich der Überprüfung untergesetzesrechtlicher Akte möglich.
Description
Keywords
Normenkontrolle, Gesetz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Politik
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Würzburg, (1973) XXX, 178 S., Lit.; Zus.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Normenkontrolle, Gesetz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Politik