MHRG § 2 II - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens. OLG Koblenz, Rechtsentscheid v.11.3.1983 - 4 W-RE-69/83.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Angabe des Zeitpunktes, von dem an der Vermieter die erhöhte Miete verlangt, gehört nicht zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 II MHRG (Leitsatz). In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob im Mieterhöhungsverlangen notwendigerweise der Zeitpunkt angegeben sein muss, ab dem die erhöhte Miete verlangt wird. Zwar muss feststehen, ab wann die erhöhte Miete geschuldet werden soll, doch richtet sich dieser Zeitpunkt nicht nach der freien Dispositionsbefugnis des Vermieters, sondern nach § 2 IV MHRG in der hier noch gültigen alten Fassung, wonach die höhere Miete von dem Beginn des 4. Kalendermonats an bezahlt werden muss, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Mieterhöhung, Miethöhe, Gesetz, Zeitpunkt, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.33, S.1861-1862, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Mieterhöhung, Miethöhe, Gesetz, Zeitpunkt, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries