Probleme der Belegungspolitik. Aus der Sicht einer städtischen Gemeinnützigen.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Satzungsgemäße Aufgabe der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist es, Mitbürger mit niedrigem und mittlerem Einkommen mit einer angemessenen Wohnung zu versorgen. Diese Mitbürger haben es auch aus anderen Gründen schwerer, eine Wohnung zu finden und sind deshalb überproportional bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen vertreten. Jede Hausgemeinschaft verträgt nur einen bestimmten Anteil an Mitbewohnern, die andere Wohnvorstellungen und ein anderes Wohnverhalten zeigen wie z.B. Kranke und Behinderte Ausländer bestimmter Herkunft, kinderreiche Familien. Durch eine gezielte Belegungspolitik auch bei privaten Vermietern lassen sich extreme Fehlbelegungen vermeiden. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.6, S.289-290, 292, Abb.