Amtshaftung wegen fehlender Ausübung der kommunalen Rechtsaufsicht gegenüber der Gemeinde.
Boorberg
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Datum
2003
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2002 - III ZR 201/01. In dem Urteil hat sich der BGH mit der Amtshaftung eines Landkreises in Sachsen wegen fehlerhafter Ausübung der kommunalen Rechtsaufsicht gegenüber einer Gemeinde befasst. Der BGH bestätigt dabei das Urteil der Vorinstanz und fasst seine Entscheidung zusammen: »Die kommunale Rechtsaufsicht kann Amtspflichten der Aufsichtsbehörde auch gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde als einem geschützten Dritten begründen. Schutzpflichten der Aufsicht gegenüber der Gemeinde können auch bei begünstigenden Maßnahmen bestehen, also solchen, die von der Gemeinde selbst angestrebt werden, etwa bei der Genehmigung eines von der Gemeinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Verletzungen dieser Pflichten können Amts- oder Staatshaftungsansprüche der Gemeinde gegen die Aufsichtsbehörde auslösen.« difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 228-230/Rdnr.123