Verfassungsfeste Elemente der Institution Berufsbeamtentum.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 77/2843

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Im Zuge der Reformbestrebungen des Beamtenrechts beschäftigt sich die Studie mit der Frage, ob das Berufsbeamtentum Elemente aufweist, die nach dem Willen der Verfassung unantastbare Grundsätze, also verfassungsfest sind. In einer Bestandsaufnahme zählt die Studie zunächst die grundlegenden Aussagen der Verfassung zum Berufsbeamtentum aus. Hierauf subsumiert sie die in der Verfassungsordnung verankerten beamtenrechtlichen Prinzipien unter die unabänderbaren Verfassungsgrundsätze wie das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip und den Menschenwürdegrundsatz. Hieraus leitet sie die unabänderlichen Anforderungen ab, die an den Staatsdienst zu stellen sind, und zählt dazu auch ein generelles Streikverbot für alle Beamten. Die Institution Berufsbeamtentum selbst hält der Autor nicht für verfassungsfest und folgert daraus, daß auch die ,,hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums'' es nicht sind.

Description

Keywords

Beamter, Öffentlicher Dienst, Streikverbot, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Verwaltung, Politik

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Erlangen: J.Hogl (1974), XXII, 142 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Regensburg 1974)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Beamter, Öffentlicher Dienst, Streikverbot, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Verwaltung, Politik

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries