Verfassungsfeste Elemente der Institution Berufsbeamtentum.
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SEBI: 77/2843
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DI
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Abstract
Im Zuge der Reformbestrebungen des Beamtenrechts beschäftigt sich die Studie mit der Frage, ob das Berufsbeamtentum Elemente aufweist, die nach dem Willen der Verfassung unantastbare Grundsätze, also verfassungsfest sind. In einer Bestandsaufnahme zählt die Studie zunächst die grundlegenden Aussagen der Verfassung zum Berufsbeamtentum aus. Hierauf subsumiert sie die in der Verfassungsordnung verankerten beamtenrechtlichen Prinzipien unter die unabänderbaren Verfassungsgrundsätze wie das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip und den Menschenwürdegrundsatz. Hieraus leitet sie die unabänderlichen Anforderungen ab, die an den Staatsdienst zu stellen sind, und zählt dazu auch ein generelles Streikverbot für alle Beamten. Die Institution Berufsbeamtentum selbst hält der Autor nicht für verfassungsfest und folgert daraus, daß auch die ,,hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums'' es nicht sind.
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Keywords
Beamter, Öffentlicher Dienst, Streikverbot, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Verwaltung, Politik
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Erlangen: J.Hogl (1974), XXII, 142 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Regensburg 1974)
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Beamter, Öffentlicher Dienst, Streikverbot, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Verwaltung, Politik