Grundwasserschutz durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten als Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums. Dargestellt anhand umweltschutzbedingter landwirtschaftlicher Nutzungsbeschränkungen wegen der Nitratbelastung des Grundwassers durch die landwirtschaftliche Düngung.
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1989
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SEBI: 89/3360
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Die Arbeit zeigt, daß die Ausweisung von Wasserschutzgebieten gemäß Pargr. 19 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein sachgemäßes Instrument präventiver und repressiver Gewässerschutzpolitik ist.Die Schutzanordnungen verursachen aber auch Nachteile für die in Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Landwirte.Die Entschädigungsfähigkeit derartiger Nutzungsbeschränkungen beurteilt sich nach der Eigentumsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts im Naßauskiesungsbeschluß.Der Gesetzgeber hat demgemäß bei der Novellierung des WHG eine Ausgleichsregelung geschaffen.Die entsprechenden Ausgleichsleistungen sollten im Sinne eines effektiven Gewässerschutzes durch zusätzliche Haushaltsmittel im Landeshaushalt und eine Beteiligung des Bundes und der EG finanziert werden.Damit könnten die Vollzugsdefizite bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten ausgeräumt werden. kmr/difu
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Kiel: (1989), XV, 314 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1989)