Die Verfassungsrechtsprechung der Fachgerichte von Berlin/West im Bereich der konkreten Normenkontrolle in der Zeit des alliierten Status der Stadt.

Diedrich, Peter
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1994

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 95/1751

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die rechtsgeschichtliche Arbeit behandelt ausführlich die Verfassungsrechtsprechung der Fachgerichte von Berlin (West) in der Zeit des alliierten Viermächtestatus (USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion) der Stadt in den Fällen der konkreten Normenkontrolle. Dies ist die gerichtliche Überprüfung einer bestimmten Rechtsnorm (Gesetz) auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, hier insbesondere mit der Berliner Verfassung und dem Grundgesetz. Zunächst erfolgt die Behandlung der rechtlichen und politischen Situation der geteilten Stadt. Die rechtliche Besonderheit in Berlin (West) war nun, daß die Fachgerichte bei Vorliegen eines solchen Verstoßes mangels vorhandenem Berliner Verfassungsgericht nicht diesem die verfassungswidrige Norm vorlegen konnten. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durfte wegen der Einschränkung aufgrund des Viermächtestatus diese Rechtsfrage nicht beantworten. Die Untersuchung behandelt nun die Frage, inwieweit die Berliner Gerichte die Rolle des BVerfG selbst übernahmen und sich dabei an dessen Rechtsprechung anlehnten. Abschließend wird der Beschluß des neu errichteten Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 12.1.1993 im Fall Erich Honecker kritisch behandelt. rebo/difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

368 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen