Die Verfassungsrechtsprechung der Fachgerichte von Berlin/West im Bereich der konkreten Normenkontrolle in der Zeit des alliierten Status der Stadt.

Diedrich, Peter
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1994

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DE

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Berlin

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ZLB: 95/1751

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DI

Abstract

Die rechtsgeschichtliche Arbeit behandelt ausführlich die Verfassungsrechtsprechung der Fachgerichte von Berlin (West) in der Zeit des alliierten Viermächtestatus (USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion) der Stadt in den Fällen der konkreten Normenkontrolle. Dies ist die gerichtliche Überprüfung einer bestimmten Rechtsnorm (Gesetz) auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, hier insbesondere mit der Berliner Verfassung und dem Grundgesetz. Zunächst erfolgt die Behandlung der rechtlichen und politischen Situation der geteilten Stadt. Die rechtliche Besonderheit in Berlin (West) war nun, daß die Fachgerichte bei Vorliegen eines solchen Verstoßes mangels vorhandenem Berliner Verfassungsgericht nicht diesem die verfassungswidrige Norm vorlegen konnten. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durfte wegen der Einschränkung aufgrund des Viermächtestatus diese Rechtsfrage nicht beantworten. Die Untersuchung behandelt nun die Frage, inwieweit die Berliner Gerichte die Rolle des BVerfG selbst übernahmen und sich dabei an dessen Rechtsprechung anlehnten. Abschließend wird der Beschluß des neu errichteten Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 12.1.1993 im Fall Erich Honecker kritisch behandelt. rebo/difu

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368 S.

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