Nachbarklage eines Wohnungseigentümers gegen eine Verletzung der Abstandsvorschriften. OVG Berlin, Urteil vom 25.2.1994 - 2 B 11.91 -.

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DE

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ISSN

0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Zur Nachbarklage eines Wohnungseigentümers und zur Frage der tatsächlichen Beeinträchtigung bei Verletzung der Abstandsflächenvorschriften ohne Überdeckung. Die Kläger sind als Wohnungseigentümer klagebefugt. Das in Abweichung von der Baugenehmigung errichtete Wohnhaus verstößt gegen die nachbarschützende Vorschrift des Paragraphen 6 der Berliner Bauordnung, BauO Bln. Die einzuhaltende Abstandsfläche mit einer Tiefe von 3,51 Meter liegt nur mit 3,30 Meter auf dem Grundstück der Beigeladenen, mit einem rechtwinkligen Dreieck von 0,64 mal 0,20 Meter liegt sie auf dem Grundstück der Betroffenen. Auf den Nachweis einer tatsächlichen Betroffenheit kann es nicht ankommen, da sonst eine gerichtliche Nachprüfung in jedem Einzelfall erforderlich wäre.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.2

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Seiten

S.73-74

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