Wirksame rechtswidrige öffentlich-rechtliche Verträge. Zugleich ein Beitrag zu den verfassungsrechtlichen und dogmatischen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 91/70
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist im Gegensatz zum Verwaltungsakt keine einseitige hoheitliche Maßnahme der Verwaltung gegenüber dem Bürger, sondern bezieht diesen im Wege des wechselseitigen Rechtsgeschäfts auf öffentlich-rechtlichem Gebiet in den Entscheidungsfindungsprozeß mit ein.Umstritten ist jedoch die Handhabung von Fehlerfolgen.So gibt es Fälle, in denen der öffentlich-rechtliche Vertrag gegen ein Gesetz verstößt, also rechtswidrig ist, nicht aber nichtig (unwirksam); das heißt, er könnte trotz Rechtswidrigkeit ausgeführt werden.Der Verfasser vergleicht unter dieser Problemstellung die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten und öffentlich-rechtlichen Verträgen.Im Hinblick auf Erweiterungsmöglichkeiten für die Anwendung öffentlich-rechtlicher Verträge schlägt er eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen vor. anj/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Vertragsrecht, Rechtswidrigkeit, Wirksamkeit, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsverfahrensgesetz, Gerichtsordnung, Gesetzesvorbehalt, Gesetzesvorrang, Vertrauensschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Tübingen: (1990), XV, 170 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1990)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Vertragsrecht, Rechtswidrigkeit, Wirksamkeit, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsverfahrensgesetz, Gerichtsordnung, Gesetzesvorbehalt, Gesetzesvorrang, Vertrauensschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung