Die parlamentarische Betätigung von öffentlichen Bediensteten. Das Problem ihrer Beschränkbarkeit.

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SEBI: 70/1973

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Zusammenfassung

In der letzten Zeit gewinnt das Problem der ,,parlamentarischen Inkompatibilität'' unter dem Stichwort der ,,Beamtenparlamente'' ständig an Aktualität. Die Arbeit versucht eine Antwort auf die Frage zu geben, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber nach dem GG berechtigt ist, für einen Beamten, Richter oder Angestellten des öffentlichen Dienstes die parlamentarische Betätigungsfreiheit auf Bundes- oder Landesebene einzuschränken oder sogar aufzuheben. Art. 137 I GG ermächtigt den Gesetzgeber, die Wählbarkeit von Beamten, Richtern, Angestellten, Berufs-und Zeitsoldaten in Bund, Ländern und Gemeinden einzuschränken. Der Autor untersucht die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, die eine Teilantwort auf die eingangs gestellte Frage gibt, und ordnet sie in das System des GG ein. Er fragt nach dem legitimierenden Grund für die Wählbarkeitsbeschränkung. Schließlich behandelt er ausgewählte Probleme der gesetzlichen Regelungen in Bund und Ländern. chb/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Inkompatibilität, Beamter, Angestellter, Richter, Soldat, Gewaltenteilung, Mandat, Arbeit, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie

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Bad Homburg v. d.H.: Gehlen (1970), 256 S., Lit.; pol.Habil.; Bonn 1969

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Inkompatibilität, Beamter, Angestellter, Richter, Soldat, Gewaltenteilung, Mandat, Arbeit, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie

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