Die parlamentarische Betätigung von öffentlichen Bediensteten. Das Problem ihrer Beschränkbarkeit.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 70/1973
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
In der letzten Zeit gewinnt das Problem der ,,parlamentarischen Inkompatibilität'' unter dem Stichwort der ,,Beamtenparlamente'' ständig an Aktualität. Die Arbeit versucht eine Antwort auf die Frage zu geben, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber nach dem GG berechtigt ist, für einen Beamten, Richter oder Angestellten des öffentlichen Dienstes die parlamentarische Betätigungsfreiheit auf Bundes- oder Landesebene einzuschränken oder sogar aufzuheben. Art. 137 I GG ermächtigt den Gesetzgeber, die Wählbarkeit von Beamten, Richtern, Angestellten, Berufs-und Zeitsoldaten in Bund, Ländern und Gemeinden einzuschränken. Der Autor untersucht die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, die eine Teilantwort auf die eingangs gestellte Frage gibt, und ordnet sie in das System des GG ein. Er fragt nach dem legitimierenden Grund für die Wählbarkeitsbeschränkung. Schließlich behandelt er ausgewählte Probleme der gesetzlichen Regelungen in Bund und Ländern. chb/difu
Description
Keywords
Inkompatibilität, Beamter, Angestellter, Richter, Soldat, Gewaltenteilung, Mandat, Arbeit, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bad Homburg v. d.H.: Gehlen (1970), 256 S., Lit.; pol.Habil.; Bonn 1969
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Inkompatibilität, Beamter, Angestellter, Richter, Soldat, Gewaltenteilung, Mandat, Arbeit, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie