Kodifikation des Landesorganisationsrechts. Dargestellt am Beispiel Thüringen.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/1316

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DI

Zusammenfassung

Die Absicht, Recht zu kodifizieren, bedeutet, die planende Gestaltung ganzer Rechtsgebiete vorzunehmen. Damit stellt sich die Frage, welche Ansprüche an eine Kodifikation gestellt werden und wie sie definiert werden. Am Beispiel Thüringen wird aufgezeigt, dass die Kodifizierung des Organisationsrechts ein maßgeblicher Schritt zur Modernisierung der Landesverwaltung darstellt. Durch historisch unterschiedlich bedingt gewachsene Organisationsformen stellt die Studie Möglichkeiten eines Landesorganisationsgesetzes vor um damit eine neue Qualität der Systematisierung des Rechtsgebiets zu erreichen. kirs/difu

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259 S.

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Verwaltungsorganisation, Staatsaufgaben und öffentlicher Dienst; 44