Zur kapitalkostenbedingten Mieterhöhung gemäß § 5 MHG.
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Nach § 5 Miethöhegesetz wird dem Vermieter das Recht eingeräumt, Kapitalkostenerhöhungen unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umzulegen. Die ist besonders in Hochzinsphasen bedeutsam. Inzwischen ist es darüber zu verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. So wird vor allem auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg eingegangen. Das Gericht hat eine Umlage des Erhöhungsbetrags aus Kapitalkostenanstieg nach § 5 Abs. 1 Ziff. 2 MHG nur dann für gerechtfertigt erachtet, wenn die Erhöhungen auf Umständen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Diese Auffassung wird vom Autor nicht geteilt. Das Urteil enthält weitere Gesichtspunkte (z.B. zur Höhe des Mietanstiegs), die kommentiert werden. kj
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Recht, Eigentum, Wohnung, Miete, Mieterhöhung, Kapitalkosten, Miethöhengesetz, Rechtsprechung
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.9, S.225-226, 228-230, Lit.
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Recht, Eigentum, Wohnung, Miete, Mieterhöhung, Kapitalkosten, Miethöhengesetz, Rechtsprechung