Entschädigung für Straßenverkehrslärmimmissionen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Fragen der Abgrenzung zwischen entschädigungsfreien und entschädigungspflichtigen Verkehrslärmimmissionsbeeinträchtigungen des Anliegereigentums an öffentlichen Straßen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1987
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 87/909
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Beeinträchtigungen des Anliegereigentums an öffentlichen Straßen durch Verkehrslärmimmissionen beurteilt der Bundesgerichtshof (BGH) seit Mitte der 70er Jahre mit Hilfe des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignenden Eingriffs. Verkehrslärmimmissionen lösen dann einen Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff aus, wenn sie sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen, ihre Zuführung nicht untersagt werden kann und sie die Grenze dessen überschreiten, was der Nachbar nach Pargr. 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muß. Der Entschädigungsanspruch wurde früher unmittelbar in Art. 14 Abs. 3 GG verortet; als Reaktion auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Eigentumsrecht erblickt der BGH die Grundlage nunmehr im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz. Abgrenzungs- und Trennungskriterium zwischen entschädigungsfreien und enteignend wirkenden, entschädigungspflichtigen Verkehrslärmimmissionen ist in Ermangelung spezialgesetzlicher Normierungen Pargr. 906 BGB. chb/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Berlin: Duncker und Humblot (1987), 198 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1986)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 513