Grundgedanken zum neuen Städtebaurecht.
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1985
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Der Autor bezeichnet die Ausgangssituation für ein neues Baugesetzbuch als denkbar schlecht. Die empirischen Untersuchungen belegen weitgehend, dass mit dem gegebenen Recht recht gut gearbeitet werden kann. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor kann durchaus hingenommen werden. Es gilt Raumplanung und Städtebau aus der Förmlichkeit rechtlicher Verfahren, aus der Scheinproblematik soziologischer Konfliktmodelle und dem Nadelöhr ökonomischer Machbarkeit zu befreien. (rh)
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.9, S.193-199, Tab.;Lit.