Der Störfallschutz im Baugenehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung nach dem Urteil des EuGH vom 15.09.2011, Rs. C-53/10.

Lau, Marcus
Heymann
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2012

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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: Zs 61
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Obgleich gemessen an den jährlichen Verletzten- und Todeszahlen der Betrieb von Anlagen mit Gefahrenpotenzial für den Störfall vergleichsweise unschädlich ist, kommt dem auf die Vermeidung entsprechender Gefahren zielenden Störfallrecht große Bedeutung zu. Es ist geradezu das Verdienst des Störfallrechts, dass sich entsprechende Unglücksfälle in Grenzen halten. Wurde das insoweit zentrale, auf unionsrechtliche Vorgaben zurückgehende Gebot der Abstandswahrung zwischen störfallrechtlich relevanten Betrieben einerseits und schutzbedürftigen Nutzungen andererseits bislang als rein planerische Vorgabe verstanden, wird sich diese Sichtweise nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.09.2011 nicht mehr halten lassen. Das hat nicht nur Konsequenzen für die Anlagenzulassung, sondern auch für die Bauleitplanung. Diese zeigt der Beitrag auf, unterbreitet Lösungsvorschläge anhand des geltenden Rechts und legt damit zugleich gesetzgeberischen Reformbedarf dar.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 11

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S. 678-685

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