Bundesländer und Grundgesetz im Spannungsfeld der europäischen Integration.

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SEBI: 90/4752

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Mit dem Ablauf des Jahres 1992 wird die Bundesrepublik Deutschland als Partner unter den Mitgliedsstaaten der EWG unter der rechtlichen Herrschaft der Organe der Gemeinschaft in den gemeinsamen Markt eingebunden sein. Zur Verwirklichung dieses Zieles sind die europäischen Partnerstaaten darauf angewiesen, daß sämtliche Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen, die sich unmittelbar oder auch nur entfernt auf die Wettbewerbsgleichheit aller am Marktleben beteiligten natürlichen oder juristischen Personen auswirken, durch vereinheitlichende EWG-Regelungen ersetzt oder zumindest einander angeglichen werden. Zwangsweise wird es dabei zu Kompetenzverschiebungen zwischen den bisherigen deutschen Kompetenzträgern kommen, und zwar sowohl was das Verhältnis von Bund und Ländern als auch jenes von Gesetzgebung und Verwaltung betrifft. Der Autor analysiert die Auswirkungen der Errichtung des Binnenmarktes auf das Verfassungsgefüge des Grundgesetzes sowie die Verpflichtung des Bundes zur Kompensation der Kompetenzverluste der Länder. Das neue Länderbeteiligungsverfahren hält er für verfassungswidrig. alf/difu

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Bund, Bundesland, Föderalismus, Kompetenz, Kompetenzverlagerung, Europäische Integration, Europarecht, Bundesrat, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Pfaffenweiler: Contaurus (1990), 250 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1990)

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Bund, Bundesland, Föderalismus, Kompetenz, Kompetenzverlagerung, Europäische Integration, Europarecht, Bundesrat, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Reihe Rechtswissenschaft; 108