Der Begriff des "eingeschalteten Unternehmens" i. S. des § 16 I Nr. 3 lit. b VgV.

Beck
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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

§ 16 VgV bestimmt abschließend, welche Personen auf der Seite des öffentlichen Auftraggebers auf Grund ihrer Voreingenommenheit nicht befugt sind, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Ausschlusstatbestand des § 16 I Nr. 3 b VgV. Dieser enthält eine widerlegbare Voreingenommenheitsvermutung für solche Personen, die für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig werden, das sowohl zu dem öffentlichen Auftraggeber als auch zu mindestens einem Bieter geschäftliche Beziehungen unterhält. Die Auslegung des Begriffs des eingeschalteten Unternehmens entscheidet hierbei über die Reichweite der Voreingenommenheitsvermutung des § 16 I Nr. 3 b VgV und wird daher einer näheren Betrachtung unterzogen.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 7

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Seiten

S. 422-424

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