Der Begriff des "eingeschalteten Unternehmens" i. S. des § 16 I Nr. 3 lit. b VgV.
Beck
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Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 16 VgV bestimmt abschließend, welche Personen auf der Seite des öffentlichen Auftraggebers auf Grund ihrer Voreingenommenheit nicht befugt sind, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Ausschlusstatbestand des § 16 I Nr. 3 b VgV. Dieser enthält eine widerlegbare Voreingenommenheitsvermutung für solche Personen, die für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig werden, das sowohl zu dem öffentlichen Auftraggeber als auch zu mindestens einem Bieter geschäftliche Beziehungen unterhält. Die Auslegung des Begriffs des eingeschalteten Unternehmens entscheidet hierbei über die Reichweite der Voreingenommenheitsvermutung des § 16 I Nr. 3 b VgV und wird daher einer näheren Betrachtung unterzogen.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 7
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Seiten
S. 422-424