Eigenwirtschaftlichkeit bei Krankenhäusern.
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Datum
1985
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ZZ
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SEBI: Zs 2420-4
IRB: Z 368
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Zusammenfassung
Nach Maßgabe der Finanzierungsvorschriften von Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundespflegesatzverordnung lassen sich drei Ebenen der Eigenwirtschaftlichkeit definieren: 1. Finanzwirtschaftliche Ebene, 2. aufwandwirtschaftliche Ebene (ertragswirtschaftliche Ebene), 3. kostenwirtschaftliche Ebene (Leistungsebene). Die Autoren erläutern den Inhalt dieser drei Eigenwirtschaftlichkeitsebenen, wobei sie neben der verbalen Interpretation auch die Hilfsmittel der schematischen und der tabellarischen Darstellung verwenden. Ferner werden Besonderheiten des Krankenhausrechnungswesens (Fördermittel und Abschreibungen, Umwandlung alter Darlehen) und ihre Auswirkungen auf den jeweiligen Eigenwirtschaftlichkeitsbegriff behandelt. Das Ergebnis der Ausführungen fassen die Autoren am Schluss des Aufsatzes zusammen. DKI
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Das Krankenhaus, Stuttgart 76(1984)Nr.6, S.246-254, Abb., Tab., Lit.