Potential auf Abruf. Unter welchen Bedingungen das Netzausbaubeschleunigungsgesetz die Planfeststellung für Höchstspannungsleitung vereinfachen könnte.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853

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Abstract

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), das am 5. August 2011 in Kraft getreten ist, beinhaltet besondere Verfahrensregeln für das Planfeststellungsverfahren. Vorhabenträger und Behörden stehen deshalb vor der Aufgabe, eine besondere Form des Planfeststellungsverfahrens für spezielle Vorhaben zu realisieren, welche neben den weiterhin möglichen Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abzuarbeiten sind. Die Bündelung dieser Verfahren in einer Hand, die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war, ist nur realisierbar, wenn die Bundesregierung von der Zuweisungsermächtigung nach § 2 Abs. 2 NABEG Gebrauch macht und der Bundesrat keinen Einspruch einlegt. Eine Prognose lässt sich hierzu aktuell jedoch kaum treffen. Schwierig könnte sich hierbei erweisen, dass nach § 2 Abs. 2 NABEG die Zuweisung für einzelne Leitungen gegebenenfalls in einer gemeinsamen Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Auch beim Rechtsschutz fehlt es noch an der entsprechenden Umsetzungshandlung durch den Gesetzgeber, um tatsächlich Beschleunigungspotenzial in die Verfahren zu integrieren.

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S. 39-47

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