Potential auf Abruf. Unter welchen Bedingungen das Netzausbaubeschleunigungsgesetz die Planfeststellung für Höchstspannungsleitung vereinfachen könnte.
Rhombos
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Rhombos
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
1868-9531
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853
IRB: Z 1853
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), das am 5. August 2011 in Kraft getreten ist, beinhaltet besondere Verfahrensregeln für das Planfeststellungsverfahren. Vorhabenträger und Behörden stehen deshalb vor der Aufgabe, eine besondere Form des Planfeststellungsverfahrens für spezielle Vorhaben zu realisieren, welche neben den weiterhin möglichen Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abzuarbeiten sind. Die Bündelung dieser Verfahren in einer Hand, die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war, ist nur realisierbar, wenn die Bundesregierung von der Zuweisungsermächtigung nach § 2 Abs. 2 NABEG Gebrauch macht und der Bundesrat keinen Einspruch einlegt. Eine Prognose lässt sich hierzu aktuell jedoch kaum treffen. Schwierig könnte sich hierbei erweisen, dass nach § 2 Abs. 2 NABEG die Zuweisung für einzelne Leitungen gegebenenfalls in einer gemeinsamen Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Auch beim Rechtsschutz fehlt es noch an der entsprechenden Umsetzungshandlung durch den Gesetzgeber, um tatsächlich Beschleunigungspotenzial in die Verfahren zu integrieren.
Description
Keywords
Journal
ReSource
item.page.issue
Nr. 1
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 39-47