One fits all - Bürgermeister (oder Ratsmitglieder) als nebenamtliche "Leichtlohn"-Lenker gemeindlicher Unternehmen?

Boorberg
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Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7013

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Geraume Zeit schon steht es Kommunen frei, unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen in Privatrechtsform zu gründen oder sich daran zu beteiligen. Einen besonderen Schub in diese Richtung löste die "Energiewende" aus, die eine Reihe von Gemeinden dazu veranlasste, selbst oder zusammen mit anderen - kommunalen wie privaten - Partnern Unternehmen zu schaffen, deren Zweck die Errichtung und der Betrieb einer (oder mehrerer) Energieversorgungsanlagen vor Ort (gegebenenfalls mitsamt der zugehörigen örtlichen Leitungsnetze) ist. Doch auch auf anderem Gebiet - etwa der örtlichen Wirtschafts- oder Tourismusförderung - bedienen sich Kommunen gerne privatrechtlicher Organisationsformen. Gerade in kleineren Gemeinden mag die Überlegung naheliegen, mit der Geschäftsführung dann gleich den jeweiligen ersten Bürgermeister (oder seinen Stellvertreter bzw. ein sonstiges geeignetes Mitglied des Gemeinderats) zu betrauen - eventuell auch gegen eine "Aufwandsentschädigung". Was ist nun rechtlich davon zu halten? Dieser Frage geht der Artikel nach.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter : BayVBl

Ausgabe

Nr. 20

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Seiten

S. 706-707

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