Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und Beamtenbesoldung. Zur Auslegung des Artikel 33 V GG.

Berendt, Brigitte
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1962

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: CP 718

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

In Art. 33 V des Grundgesetzes heißt es: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln." Die Problematik des Inhalts und der Bindungswirkung der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes aktuell geblieben. Insbesondere gesetzliche Neuregelungen auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung haben immer wieder Anlaß gegeben, ihre Vereinbarkeit mit Art. 33 V GG zu überprüfen. Im ersten Teil der Arbeit wird versucht, einen Weg zum Auffinden hergebrachter Grundsätze anzugeben und deren Verbindlichkeit für den Gesetzgeber festzustellen. Im zweiten Teil wird die im ersten Teil entwickelte Methode auf das Gebiet der Beamtenbesoldung angewandt; die hierfür bedeutsamen Grundsätze des Berufsbeamtentums werden bestimmt, ferner mögliche Verstöße gegen Art. 33 V GG behandelt. chb/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Köln: (1962), XXVIII, 157 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1962)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen