Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und Beamtenbesoldung. Zur Auslegung des Artikel 33 V GG.

Berendt, Brigitte
No Thumbnail Available

Date

1962

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: CP 718

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

Abstract

In Art. 33 V des Grundgesetzes heißt es: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln." Die Problematik des Inhalts und der Bindungswirkung der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes aktuell geblieben. Insbesondere gesetzliche Neuregelungen auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung haben immer wieder Anlaß gegeben, ihre Vereinbarkeit mit Art. 33 V GG zu überprüfen. Im ersten Teil der Arbeit wird versucht, einen Weg zum Auffinden hergebrachter Grundsätze anzugeben und deren Verbindlichkeit für den Gesetzgeber festzustellen. Im zweiten Teil wird die im ersten Teil entwickelte Methode auf das Gebiet der Beamtenbesoldung angewandt; die hierfür bedeutsamen Grundsätze des Berufsbeamtentums werden bestimmt, ferner mögliche Verstöße gegen Art. 33 V GG behandelt. chb/difu

Description

item.page.journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Köln: (1962), XXVIII, 157 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1962)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections