Abrißkündigung, Stadtentwicklungsplanung, Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietvertrages.

Werner
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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Eine Kündigung wegen einer "wirtschaftlichen Verwertung" i.S. von § 573 Abs.2 Nr.3 BGB liegt nur dann vor, wenn damit ein im Grundstück liegender Wert realisiert werden soll. 2) Ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses i.S. von § 573 Abs.2 Satz 1 BGB kann sich auch daraus ergeben, dass die demographische Entwicklung und die Stadtentwicklungsplanung den Abriss von Häusern erfordern und der Vermieter in die Planungen eingebunden ist. 3) Übersteigen die laufenden Kosten bei weitem die Einnahmen aus einem fortbestehenden Mietverhältnis, kann dem Vermieter ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar sein. LG Gera, Urteil vom 11.6.2003 - 1 S 123/03 (nicht rechtskräftig), Revision zum BGH ist eingelegt worden. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 9

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Seiten

S. 680-682

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