Rechtsweg und Maßstab für Klagen gegen die öffentliche Hand wegen Wettbewerbsverstößen.

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SEBI: 79/5622

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Abstract

Nachdem sich der Staat im 19. Jahrhundert weitgehend aus dem Wirtschaftsleben zurückgezogen hatte, nimmt er seit dem Erlaß des Grundgesetzes in zunehmendem Maße unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip am Marktgeschehen - teils privatrechtlich, teils in öffentlich-rechtlicher Form - teil. Die Studie befaßt sich mit der öffentlich-rechtlichen Leistungserbringung durch den Staat unter dem Aspekt, welcher Rechtsweg bei Wettbewerbsklagen gegen die öffentliche Hand gegeben ist und ob eine solche öffentlich-rechtliche Marktbeteiligung einem besonderen öffentlich-rechtlichen Maßstab unterliegt. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß ein Dritter Wettbewerbsverstöße der öffentlichen Hand allein vor dem Zivilgericht geltend machen kann und daß Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte unzuständig sind. Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen sind, abgesehen von normativen Sonderbestimmungen, allein die Kriterien, die für entsprechende Klagen privater Wettbewerber angewendet werden. hw/difu

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Daseinsvorsorge, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftspolitik, Kommunalbetrieb

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Heidelberg: (1978), XX, 172 S., Lit.

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Daseinsvorsorge, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftspolitik, Kommunalbetrieb

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