Rechtsweg und Maßstab für Klagen gegen die öffentliche Hand wegen Wettbewerbsverstößen.

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SEBI: 79/5622

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Nachdem sich der Staat im 19. Jahrhundert weitgehend aus dem Wirtschaftsleben zurückgezogen hatte, nimmt er seit dem Erlaß des Grundgesetzes in zunehmendem Maße unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip am Marktgeschehen - teils privatrechtlich, teils in öffentlich-rechtlicher Form - teil. Die Studie befaßt sich mit der öffentlich-rechtlichen Leistungserbringung durch den Staat unter dem Aspekt, welcher Rechtsweg bei Wettbewerbsklagen gegen die öffentliche Hand gegeben ist und ob eine solche öffentlich-rechtliche Marktbeteiligung einem besonderen öffentlich-rechtlichen Maßstab unterliegt. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß ein Dritter Wettbewerbsverstöße der öffentlichen Hand allein vor dem Zivilgericht geltend machen kann und daß Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte unzuständig sind. Maßstab für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen sind, abgesehen von normativen Sonderbestimmungen, allein die Kriterien, die für entsprechende Klagen privater Wettbewerber angewendet werden. hw/difu

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Daseinsvorsorge, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftspolitik, Kommunalbetrieb

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Heidelberg: (1978), XX, 172 S., Lit.

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Daseinsvorsorge, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftspolitik, Kommunalbetrieb

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