Vorbereitende Lärmminderungsplanung, Schallimmissionsplan Stadt Rheine.
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DE
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Rheine
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ZLB: 2000/298-4
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PL
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Zusammenfassung
Entsprechend der Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden die Berechnung des Schallimmissionsschutzplanes und der Konfliktpläne für die Emittentenarten Straßen-, Schienen-, Wasser- und Flugverkehr, Industrie/Gewerbe sowie Sport und Freizeit durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen, die den Schwerpunkt des Bandes bilden, werden außerdem Empfehlungen hinsichtlich der Strategien und der Einbindung in die gesamtstädtische Planung ausgesprochen. Zu den Strategien gehört die prioritäre Behandlung von Gebieten, in denen die größten Erfolge zu erwarten sind bzw. die meisten Betroffenen entlastet werden können. Viele kleinere kostengünstige Maßnahmen sollten in ihrer Gesamtwirkung gebündelt werden. Bei langfristigen Realisierungsmaßnahmen des Lärmschutzes sollten Zwischenlösungen gefunden werden. Um die Lärmminderungsplanung zu einem wirksamen Instrument zu machen, ist die Koordination und Information aller zuständigen Behörden und Ansprechpartner wichtig. So sollte ein Arbeitskreis Lärmminderungsplan eingerichtet werden. eh/difu
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ca. 50 S.
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Die Rheine-Information; 47