Vorhabenbezogener Bebauungsplan darf nicht nur Baugebiet festsetzen, sondern muss Festsetzungen für Vorhaben enthalten.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Bandtitel
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
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Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
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Autor:innen
Zusammenfassung
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.9.2003 liegt ein für das Abwägungsergebnis relevanter Fehler im Abwägungsvorgang nicht vor, wenn ein durch die Planung geschaffenes Problem noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden kann, ohne die Konzeption der Planung zu berühren. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erfordert bauleitplanerische Festsetzungen für ein oder mehrere Vorhaben, die Festsetzung eines Baugebiets allein reicht nicht aus. Enthält ein als vorhabenbezogen bezeichneter Bebauungsplan keinen Hinweis auf das beabsichtigte Vorhaben, so kann dieser Mangel nicht durch Heranziehung des Durchführungsvertrages beseitigt werden. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 8
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Seiten
S. 247-249