Luftverkehrsrecht. Die Flughäfen Schönefeld, Leipzig/Halle, Frankfurt und Kassel-Calden.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Der juristische Schlagabtausch zum Ausbau der Flughäfen Schönefeld und Leipzig/Halle ist entschieden. Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Ausbau der Nordwestbahn und damit der vierten Start- und Landebahn des Frankfurter Flughafens steht noch bevor. Mit den mehr als 4000 Gerichtsverfahren zum Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg konnte das Flughafenprojekt in Schönefeld zwar nicht verhindert werden, wohl aber ein in Grenzen verbesserter Lärmschutz für die Bevölkerung erreicht werden. Ähnlich ist das Ergebnis in Leipzig/Halle. Der Ausbau dieses Flughafens zu einem Luftdrehkreuz mit einem "Nachtsprung" für Frachtflüge wurde vom BVerwG im Kern abgesegnet. Die Nachtruhe der Bevölkerung darf aber nur aus besonders wichtigen Gründen und in dem unbedingt erforderlichen Umfang durch Fluglärm gestört werden, lautet die Botschaft aus Leipzig. Beim Ausbau des Frankfurter Flughafens stellen sich vergleichbare Fragestellungen auf den Ebenen der Landesplanung, der Regionalplanung und der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung, die der Klärung harren. Das gilt beispielsweise auch für den Ausbau des bisherigen Landeplatzes Kassel-Calden zu einem Regionalflughafen. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 10
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S. 610-616