Luftverkehrsrecht. Die Flughäfen Schönefeld, Leipzig/Halle, Frankfurt und Kassel-Calden.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der juristische Schlagabtausch zum Ausbau der Flughäfen Schönefeld und Leipzig/Halle ist entschieden. Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Ausbau der Nordwestbahn und damit der vierten Start- und Landebahn des Frankfurter Flughafens steht noch bevor. Mit den mehr als 4000 Gerichtsverfahren zum Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg konnte das Flughafenprojekt in Schönefeld zwar nicht verhindert werden, wohl aber ein in Grenzen verbesserter Lärmschutz für die Bevölkerung erreicht werden. Ähnlich ist das Ergebnis in Leipzig/Halle. Der Ausbau dieses Flughafens zu einem Luftdrehkreuz mit einem "Nachtsprung" für Frachtflüge wurde vom BVerwG im Kern abgesegnet. Die Nachtruhe der Bevölkerung darf aber nur aus besonders wichtigen Gründen und in dem unbedingt erforderlichen Umfang durch Fluglärm gestört werden, lautet die Botschaft aus Leipzig. Beim Ausbau des Frankfurter Flughafens stellen sich vergleichbare Fragestellungen auf den Ebenen der Landesplanung, der Regionalplanung und der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung, die der Klärung harren. Das gilt beispielsweise auch für den Ausbau des bisherigen Landeplatzes Kassel-Calden zu einem Regionalflughafen. difu

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt

item.page.issue

Nr. 10

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 610-616

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries