Gewährleistungsausschluß beim Hausverkauf.

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1985

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 5.4.1984 - VII ZR 21/83 - mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen dann wirksam ist, wenn die Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleitungspflichten in einem notariell beurkundeten Kaufangebot des Erwerbers enthalten ist, und der Veräußerer dieses Angebot annimmt. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist nur dann wirksam, wenn er mit dem benachteiligten Partner ausführlich erörtert worden ist. Der Erwerber muss nachhaltig über die einschneidenden Rechtsfolgen aufgeklärt werden, die mit der Freizeichnung verbunden sind. (hg)

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.4, S.212

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