Gewährleistungsausschluß beim Hausverkauf.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 5.4.1984 - VII ZR 21/83 - mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen dann wirksam ist, wenn die Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleitungspflichten in einem notariell beurkundeten Kaufangebot des Erwerbers enthalten ist, und der Veräußerer dieses Angebot annimmt. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist nur dann wirksam, wenn er mit dem benachteiligten Partner ausführlich erörtert worden ist. Der Erwerber muss nachhaltig über die einschneidenden Rechtsfolgen aufgeklärt werden, die mit der Freizeichnung verbunden sind. (hg)
Description
Keywords
Gewährleistung, Kaufvertrag, Haftung, Eigentumswohnung, Rechtsprechung, Hausverkauf, Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungspflicht, Haftungsausschluss, Wohnhaus, Wohnungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.4, S.212
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Gewährleistung, Kaufvertrag, Haftung, Eigentumswohnung, Rechtsprechung, Hausverkauf, Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungspflicht, Haftungsausschluss, Wohnhaus, Wohnungsrecht