Die Energieversorgung als gemeindliche Aufgabe.
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1980
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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6
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Zusammenfassung
In der Praxis ist die verfassungsmäßig verankerte energiewirtschaftliche Betätigung der Gemeinden beschränkt auf eine Anzahl größerer Städte und auf wenige verbandsmäßige Zusammenschlüsse. Der überwiegende Teil der Gemeinden ist auf die Versorgung durch regionale Energieversorgungsunternehmen angewiesen. Hierzu geht der Beitrag ein auf die kommunalpolitische Bedeutung von Energieversorgungsverträgen, wobei die jeweiligen Merkmale, Gestaltungselemente und die Charakteristiken des Eigenversorgungsvertrages (A-Vertrag) und des Fremdenversorgunsvertrages (B-Vertrag) dargelegt werden. hb
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Der bayerische Bürgermeister, München 32(1979)Nr.9, S.18-21