Die Befugnis des Gesetzgebers zur Disposition zwischen Gemeinde- und Kreisebene. Aufgabenverteilung und Aufsichtszuordnung nach dem Maßstab des Art. 28 Abs. 2 GG.
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SEBI: 86/5914
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Zusammenfassung
Aus Anlaß mehrerer Verfassungsbeschwerden, mit denen sich niedersächsische Gemeinden gegen landesrechtliche Kompetenzanreicherungen der Kreisebene wird ein Gutachten vorgelegt, das in der Hauptsache das grundsätzliche Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinde diskutiert sowie die Befugnis des Gesetzgebers, über dieses Verhältnis im Rahmen der geltenden Gesetze zu disponieren. Insbesondere wird in diesem Gutachten die Vereinbarkeit der niedersächsischen Zuständigkeitsregelung für die Abfallbeseitigung sowie die Verlagerung der Aufsicht über die selbständigen Gemeinden von den Bezirksregierungen auf die Landkreise mit Artikel 28 Abs. 2 GG geprüft. jp/difu
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Gemeinde, Kreis, Kreisrecht, Kommunalrecht, Kompetenz, Konfliktanalyse, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation
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Göttingen: Schwartz (1986), 78 S., Lit.
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Gemeinde, Kreis, Kreisrecht, Kommunalrecht, Kompetenz, Konfliktanalyse, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation
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Schriften des Niedersächsischen Landkreistages; 6