Entwicklung und Stand des Schutzes vor Verkehrslärm.
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IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Die wichtigste Sach- und Rechtsfrage des Verkehrslärmschutzes wie des Lärmschutzes und des Immissionsschutzes ist die Frage nach den Zumutbarkeitsgrenzen, also nach den Immissionsgrenzwerten. An den einschlägigen Rechtsvorschriften fehlt es aber immer noch. Nach den Vorstellungen der fachwissenschaftlichen Sachverständigen soll sich nach DIN 18005 der gesamte Schallschutz im Städtebau, demnach auch die Planung des Schutzes der Wohngebiete und sonstige schutzbedürftigen Baugebiete von Straßen- und Schienenlärm richten. Fraglich ist aber, ob diese DIN-Norm auch insoweit Geltung beanspruchen kann, als sie etwa das Verhältnis schutzbedürftiger Baugebiete gegenüber Gewerbe- und Industriegebieten ordnen will. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Lärm, Lärmschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Schallschutz, Immissionsgrenzwert, Wohngebiet, Paragraph 41, Paragraph 43, Straßenlärm, DIN-Norm, DIN 18005, Umweltpflege, Verkehrslärm
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.8, S.265-272, Lit.
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Lärm, Lärmschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Schallschutz, Immissionsgrenzwert, Wohngebiet, Paragraph 41, Paragraph 43, Straßenlärm, DIN-Norm, DIN 18005, Umweltpflege, Verkehrslärm