Neue wasserrechtliche Regelungen für Indirekteinleiter; New regulations for indirect waste water dischargers.

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BBR: Z 159
IRB: Z 617

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Die 5. Novelle zum WHG, aber auch EG-Richtlinien zwingen, auch an sog. Indirekteinleitungen Anforderungen zu stellen, wenn im Abwasser gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen enthalten sind. Dazu werden die Länder durch Rechtsverordnung für solche Indirekteinleitungen eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht einführen. Der Vollzug dieser Verordnungen wird auf Schwierigkeiten stoßen, solange die Kriterien für die Anforderungen nicht durch Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung und ergänzende landesrechtliche Regelungen festgelegt sind. Die Überwachung der Indirekteinleitungen wird weitgehend auf eine Selbstüberwachung zurückgreifen müssen. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Abwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrecht, Abwassereinleitung, Kanalisation, Industrieabwasser, Überwachung, Anforderung, Indirekteinleiter, Genehmigungspflicht, Wasserrecht

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Wasser und Boden, 38(1986), Nr.12, S.613-615, Tab.

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Abwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrecht, Abwassereinleitung, Kanalisation, Industrieabwasser, Überwachung, Anforderung, Indirekteinleiter, Genehmigungspflicht, Wasserrecht

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