Hochbelastete Abwässer im Sinne von Entwässerungssatzungen. Definitionen und Abgrenzungen.
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1979
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SEBI: 80/955
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Die Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Abwasseranlagen sind i. d.R. in Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt.Normal verschmutztes Abwasser bleibt zuschlagsfrei.Gebührenzuschläge werden erhoben für industrielle und gewerbliche Abwässer, deren Reinigung überdurchschnittliche Kosten verursacht.Diesen Starkverschmutzerzuschlägen liegen jedoch unterschiedliche Begriffe von Starkverschmutzung zugrunde.Die daraus resultierenden Unsicherheiten haben in verschiedenen Bundesländern zur Aufstellung von Mustersatzungen geführt. ws/difu
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In: Dittrich, Viktor: Abwässerbeiträge und -gebühren für hochbelastete Gewässer.Hrsg.: Institut für gewerbliche Wasserwirtschaft und Luftreinhaltung e.V., Köln: (1979), S. 1-5, Tab.
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Berichte über die IWL-Kolloquien; 16,4