Antikorruptionsgesetz - Strafbarkeit einer Drittmitteleinwerbung.
Kohlhammer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2003
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0340-3602
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 23.10.2002 (Az: 1 StR 541/01) hat sich der Bundesgerichtshof erneut im Anschluss an seine Entscheidung vom 23.5.2002 (Az: 1 StR 372/01) mit der Abgrenzung der Bestechlichkeit von der Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln befasst: Sofern ein Amtsträger im Rahmen seiner Dienstaufgaben bei Beschaffungsverhandlungen gegenüber der Industrie Vorteile für seine Anstellungskörperschaft heraushandelt und diese gegenüber seinem Dienstherrn offen legt, berührt ein solches Verhalten nicht den Schutzbereich der Korruptionstatbestände. Werden derartige Koppelungen jedoch nicht offengelegt, trägt dies sogar einen Schuldspruch wegen Bestechlichkeit. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Das Krankenhaus
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 139-142