Verteiler der Heizkosten im Wohnungseigentum.

Otto, Franz
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1982

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 464
BBR: Z 481

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bei der Verteilung der Heizkosten ist grundsätzlich von § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz auszugehen, in dem die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis des Eigentumsanteils geregelt sind, soweit keine andere Kostenverteilung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung getroffen wurde. Diese andere Regelung z.B. nach Kopfzahl der Bewohner, Quadratmeter Nutzfläche oder nach Messung ist dann vorrangig. Eine Mehrheit der Wohnungseigentümer kann eine Änderung der Heizkostenverteilung beshließen, die, wenn sie von der Minderheit nicht angefochten wird, auch Gültigkeit erlangt. hg

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 36(1982)Nr.2, S.29-30

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen