Verteiler der Heizkosten im Wohnungseigentum.

Otto, Franz
No Thumbnail Available

Date

1982

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 464
BBR: Z 481

item.page.type-orlis

Abstract

Bei der Verteilung der Heizkosten ist grundsätzlich von § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz auszugehen, in dem die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis des Eigentumsanteils geregelt sind, soweit keine andere Kostenverteilung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung getroffen wurde. Diese andere Regelung z.B. nach Kopfzahl der Bewohner, Quadratmeter Nutzfläche oder nach Messung ist dann vorrangig. Eine Mehrheit der Wohnungseigentümer kann eine Änderung der Heizkostenverteilung beshließen, die, wenn sie von der Minderheit nicht angefochten wird, auch Gültigkeit erlangt. hg

Description

item.page.journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 36(1982)Nr.2, S.29-30

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections